Einbürgerungen werden auf kantonaler ebenso wie auf kommunaler Ebene bearbeitet. Die Verfahren sind dabei je nach Kanton unterschiedlich. Bei allen gleich ist der Einbezug von verschiedenen Stellen innerhalb der kantonalen Verwaltung, der Gemeinde und des Bundes im Laufe des Verfahrens. Genau dafür ist das Einbürgerungsmodul von CMI bestens gerüstet. Setzen der Kanton und die Gemeinde bereits die CMI Lösungsplattform (AXIOMA) ein, kann das Dossier mit nur einem Klick medienbruchfrei und elektronisch übermittelt werden.
CMI Bürgerrecht leistet wertvolle Unterstützung bei der Bewirtschaftung der Einbürgerungsgesuche und nutzt dabei für eine effiziente und einfache Arbeitsweise alle Funktionen des Grundsystems. Die Eröffnung des Dossiers erfolgt mit einem Wizard, der den Benutzer durch die wichtigsten Angaben führt. Für noch mehr Effizienz können dabei die unterschiedlichen Verfahren im System hinterlegt werden.
Innerhalb des Dossiers stehen alle DMS-Funktionen für die Erstellung und Bearbeitung von Dokumenten und Formularen zur Verfügung. Workflow-Komponenten ermöglichen die Schritt-für-Schritt-Bearbeitung des Gesuches.
Im Kanton St. Gallen haben wir den Einbürgerungsprozess zwischen den Gemeinden und dem Kanton medienbruchfrei umgesetzt. Der elektronische Dossieraustausch der Fachinformationen, Dokumente und der beteiligten Personen erfolgt über die in der CMI Lösungsplattform integrierte Dossierschnittstelle.
Mit der Fachlösung werden vom System bei der Erfassung des Gesuches automatisch Validierungsprüfungen (Mindestaufenthaltsdauer, Ausländerbewilligung etc.) gemacht. Die im Einbürgerungsprozess weitgehend standardisierte Korrespondenz kann mit dem System soweit automatisiert werden, dass wiederholtes Abschreiben von Informationen wegfällt. Das Dossier kann elektronisch an die nächste Instanz weitergeleitet werden.
Die in den Fachabteilungen durchgeführten Abklärungen können parallel zueinander mittels elektronischen Aufträgen (Aktivitäten/Aufgaben) erfolgen und direkt im System erfasst werden. Dadurch wird der Prozess durchgängig im System geführt. Als Ergebnis wird beispielsweise der Erhebungsbericht automatisch erstellt.
Mit der Einführung erarbeiten wir gemeinsam mit dem Kunden Dossier- und Dokumentvorlagen. So werden die benötigten Informationen in den verschiedenen Einbürgerungsverfahren (Ordentlich, Besondere etc.) bereits beim Erfassen eines Einbürgerungsgesuchs automatisch hinzugefügt. Diese Informatonen stehen danach für die spätere Verwendung (z. B. Erhebungsbericht, Einbürgerungsverfügung etc.) zur Verfügung.
Nein, die Fachlösung CMI Bürgerrecht ist für eine unbeschränkte Anzahl Personen nutzbar.
Das Gesuch wird physisch oder digital eingereicht. Ein Bürgerrechtsdossier wird eröffnet, fehlende Unterlagen werden eingefordert und alle Dokumente im integrierten DMS abgelegt.
Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
Mit dem Gesuchsteller wird ein persönliches Gespräch geführt, um die vorgängig gemachten Abklärungen zu stützen.
Die Bürgerrechtsverfügung wird direkt im Dossier verfasst und mit den dazugehörigen Unterlagen für die Beschlussfassung auf die nächste Bürgerrechtskommissionssitzung traktandiert.
Alle Traktanden stehen nun den Kommissionsmitgliedern digital zur Verfügung und sie können sich papierlos auf die Sitzung vorbereiten – jederzeit und überall.
Das Einbürgerungsgremium erteilt das kommunale Bürgerrecht.
Die Bürgerrechtsverfügung wird im Amtsblatt und allenfalls im lokalen Mitteilungsblatt publiziert.
Das Bürgerrechtsdossier wird elektronisch an den Kanton überwiesen.
Der Kanton überweist das Bürgerrechtsdossier mit der Verfügung zurück an die Gemeinde.
Die Gemeinde informiert den Gesuchsteller und stellt ihm die Einbürgerungsverfügung zu.
Das Bürgerrechtsdossier wird abgeschlossen und alle Dokumente stehen für die Archivierung zur Verfügung. Es kann jederzeit über vergangene Einbürgerungen recherchiert werden.
Rony Bitterli
Key Account Manager
Adrian Eicher
Leiter Verkauf / Mitglied GL
Lukas Fus
Leiter Key Account Management
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